14.10.2021

Erklärung zur dritten Änderung des Chemikaliengesetzes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da der illegale Handel mit HFKW-Kältemitteln in der Europäischen Union durch die bisherigen EU-Richtlinien und -Verordnungen leider noch nicht wirksam eingedämmt werden konnte, hat die deutsche Bundesregierung die Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Handels mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen verschärft mittels einer Novelle zum Chemikaliengesetz, die in Kürze in Kraft treten wird.

Nun müssen in Deutschland sämtliche Akteure in der Lieferkette dokumentieren, dass die betreffenden Kältemittel mit einer von der EU-Kommission vergebenen Quote auf den europäischen Markt gebracht wurden. Die neuen Dokumentationspflichten erleichtern es den jeweiligen Vollzugsbehörden der Länder, die Einhaltung der EU-weiten sowie der ergänzenden nationalen Richtlinien zu überwachen. Darüber hinaus geben sie allen Akteuren in der Lieferkette bei Erwerb und Abgabe von Produkten aus F-Gasen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Aus diesem Anlass möchte die Fa. Riessner-Gase GmbH Ihnen mit dieser Erklärung bestätigen, dass es sich bei den von Riessner-Gase GmbH in der Europäischen Union vertriebenen, teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKWs) ausnahmslos um quotierte Waren im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 handelt.

 

Erklärung zur dritten Änderung des Chemikaliengesetzes.pdf