02.02.2009

Information zu Stempelung von Gasflaschen

Stempelung von Gasflaschen

 

Die Stempelung von Gasflaschen erfolgt (jetzt) nach den Vorgaben der DIN EN ISO 13769.
In dieser Norm sind die Vorgaben (Ausführung, Anordnung und Lage) für die verschiedenen Informationen festgelegt. Hierin ist auch vorgeschrieben, das die Stempelung dauerhaft angebracht werden muss, weshalb diese Daten bei Gasflaschen aus Metall meist eingeprägt (mittels Hartmetallstempel eingeschlagen) oder wie z. B. bei Propan über ein „angebrachtes“ (angeschweißtes) Schild ausgewiesen werden.
Bei neueren Flaschen aus Verbundmaterialien (Leichtbauweise) muss jedoch wegen des Aufbaus und Materials von o.g. Verfahren abgewichen werden.
Im täglichen Umgang mit den Flaschen müssen Sie als Nutzer und evtl. als Besitzer einer Gasflasche (im Gasebereich Eigenflasche oder Kundenflasche genannt) nur wenige Daten wissen.

 

Warum?

Alle wichtigen Daten werden bei Eingang der Flasche zum Befüllen durch unsere Fachleute überprüft. Stimmt etwas nicht mit der Gasflasche (Fälligkeit der Wiederkehrenden Prüfung, Flasche darf nicht mehr gefüllt, weil nicht mehr zugelassen, …) und auch dem Ventil, …, kümmern wir uns darum, dass der Mangel behoben wird. Dies geschieht meist automatisch, nur in Entscheidungsfragen die wir nicht beantworten können, nehmen wir bei Kundenflaschen Kontakt mit Ihnen auf.
Das wichtigste Datum, die „Wiederkehrende Prüfung“, wird durch uns speziell markiert, um das leichte Auffinden zu ermöglichen.

 

riessner-gase-kundeninfo_stempelung_gasflaschen.pdf