Die Rießner-Sicherheit

Die Sicherheit und der Schutz von Arbeitern, Gesundheit und Anlagen steht bei Rießner-Gase an erster Stelle. Deshalb ist die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards die Grundvoraussetzung für unsere tägliche Arbeit. Dazu braucht es Mitarbeiter, die die Gefahren und Risiken im Umgang mit Gasen bestens kennen. Jeder Rießner-Mitarbeiter erhält ausführliche Sicherheits­schu­lungen. Auf diese Weise sorgen wir für einen sicheren Arbeits­alltag und die stetige Erweiterung der Kompetenzen unserer Mitarbeiter. 

Höchsten Arbeitsschutz und Anlagensicherheit bestätigt uns das OHRIS-Zertifikat. Der Rießner-Service beinhaltet diverse Dienstleistungen im Bereich Sicher­heit. Für technische Notfälle oder Störfälle an Ihrer Anlage erreichen Sie jederzeit unseren Notruf (+49 9571 765-43). Natürlich erhalten auch Sie und Ihre Mitarbeiter von uns Schulungen zu verschie­denen Sicherheits­themen. Wiederkehrende Prüfungen von Flaschen bis zu Tankanlagen und gasespezifischen Arbeitsmitteln nach gesetzlichen Vorgaben sowie Wartungen an Gaseanlagen gehören zu unseren täglichen Aufgaben.

Gasflaschen werden nach den EG-Richtlinien als „ortsbewegliches Druckgerät“ definiert. Um eine hohe Prozesssicherheit gewährleisten zu können, unterliegen sie bestimmten Vorschriften und Regeln:

 

  • Richtlinie 1999/36/EG ortsbewegliche Druckgeräte
  • Richtlinie 1997/23 EG Druckgeräterichtlinie
  • DIN EN 1968 Wiederkehrende Prüfung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • ADR/RID; Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

 

So unterliegen alle ortsbeweglichen Druckgeräte wiederkehrenden Prüfungen durch eine benannte oder zugelassene Stelle. Die Prüfstelle muss auf jedem Produkt, das einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen wird, direkt nach dem Datum der Prüfung ihre Kennnummer anbringen und die wiederkehrende Prüfung schriftlich bescheinigen.

Prüffristen sind nach ADR 4.1.4.1 zum Beispiel für:

 

  • UN 1049 Wasserstoff, verdichtet: 10 Jahre
  • UN 1072 Sauerstoff, verdichtet: 10 Jahre
  • UN 1956 Verdichtetes Gas, N.A.G.: 10 Jahre
  • UN 1975 Stickstoffmonoxid: 5 Jahre

 

Ein wesentlicher Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung ist entweder eine Druckprüfung beim 1,5-fachen Betriebsdruck mit einer geeigneten Flüssigkeit (gewöhnlich Wasser) oder eine Ultraschallprüfung.

 

Die Ultraschallprüfung hat entscheidende Vorteile. So kann sie präventiv kritische Fehler aufdecken, wie zum Beispiel

 

  • die Unterschreitung der Mindestwandstärke,
  • Trennungen in der Behälterwand,
  • Risse im Übergang von Mantel/Boden.

 

Daher verdrängt die Ultraschallprüfung mehr und mehr die bisherige Wasserdruckprüfung und erhöht die Sicherheit der Druckgeräte.

 

In modernen Strahl- und Pulverbeschichtungsanlagen bekommen die Druckgeräte im Anschluss an die Prüfungen eine dauerhafte, der DIN EN 1089-3 entsprechende Farbkennzeichnung.

 

Bei Fälligkeit der „Wiederkehrenden Prüfung“ von Kunden-Eigentumsflaschen wird bei Eingang in unserem Werk vor Befüllung automatisch die Prüfung inklusive eventueller Reparaturen gegen Berechnung der anfallenden Kosten durchgeführt.

 

Um einen gleichmäßig hohen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können, unterliegen wir und unsere Vorlieferanten dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001.

Sie haben Fragen zu unserer Sicherheit? Dann zögern Sie nicht! Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen hier zur Verfügung.

Joachim Knoch